allgemeine geschäftsbedingungen

§ 1 die zahlung erfolgt bei erster lieferung gegen nachnahme, danach gegen rechnung zu zahlen innerhalb zehn tagen.

§ 2 alle unsere angebote sind freibleibend. es gelten für alle - auch zukünftigen - verträge und sonstige leistungen die allgemeinen geschäftsbedingungen seitens des/der verkäufer/ -in, sofern nichts anderes ausgehandelt und schriftlich vereinbart ist. mündliche nebenabreden, änderungen oder ergänzungen unserer getroffenen vereinbarungen bedürfen zu ihrer wirksamkeit unserer schriftlichen bestätigung. alle lieferungen erfolgen nur aufgrund unserer allgemeinen geschäftsbedingungen. sie sind anerkannt durch auftragserteilung oder annahme der lieferung. einkaufsbedingungen des abnehmers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

§ 3 prospektangaben, abbildungen und inhaltsangaben sind nur annähernd massgebend, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt werden und sind keine eigenschaftszusicherungen.

§ 4 wenn der wert der ware nicht gemindert und das interesse des käufers berücksichtigt wird, können änderungen in der herstellung oder ausführung der ware vorgenommen werden.

§ 5 unsere preise sind freibleibend und verstehen sich ab alsfeld ohne fracht und verpackung, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist. es gelten die preise gemäss unserer allgemeinen preisliste zum zeitpunkt der bestellung. bei lieferzeiten von über 6 monaten oder bei dauerschuldverhältnissen in form von termin- und abruf-lieferungsverträgen behalten wir uns vor, bei unvorhergesehenen eintretenden erhöhungen von löhnen oder roh-, hilfs- oder betriebsstoffen unsere preise entsprechend neu zu kalkulieren und zu berechnen.

§ 6 unsere lieferungen erfolgen ausschliesslich unter eigentumsvorbehalt und für rechnung und gefahr des käufers. bei lieferungsverzögerungen durch höhere gewalt oder andere, von uns nicht zu vertretene ereignisse (kriegsähnliche zustände, mangelnde rohstoffzulieferung, betriebsstörung, streik und aussperrung), kann die lieferung von uns um die dauer der entsprechenden verhinderung hinausgeschoben werden oder, falls es uns diese umstände unmöglich machen, können wir von der verpflichtung zur lieferung zurücktreten, ohne dass wir zum schadenersatz verpflichtet sind.teillieferungen sind in zumutbarem umfang erlaubt, soweit nichts anderes vereinbart wurde. eine transportkostenfreie lieferung erfolgt nach bestellungseingang per email mit angabe der liefer- und rechnungsanschrift. nach eingang dieser wird der bestellte artikel sofort reserviert und versandfertig gemacht. parallel erhalten sie von unserer buchhaltung per email eine rechnung. nach ausgleich des offenen betrags wird der versand der bestellten artikel sofort veranlasst. einen ausgleich können sie einfach per überweisung oder durch mitteilung ihrer kreditkartennummer nebst gültigkeitsdatum vornehmen. sie haben nach erhalte der artikel innerhalb der nächsten zehn tage ein rückgaberecht sowie die möglichkeit der rückbuchung des rechnungsbetrags, wenn bestellte artikel nicht gefallen oder passen sollten

§ 7 bis zur vollständigen tilgung aller aus der geschäftsbeziehung zum besteller uns zustehenden oder nach entstehenden forderungen - gleich aus welchem rechtsgrunde - bleibt die gelieferte ware unser eigentum. im falle des verbrauchs / veräusserung tritt der besteller uns schon jetzt sicherheitshalber alle forderungen mit nebenrechten ab, die aus der veräusserung oder der geschäftsbeziehung im zusammenhang mit der veräusserung bestehen. zu anderen verfügungen über vorbehaltsware oder über die zur sicherung abgetretenen forderungen ist der besteller nicht berechtigt, insbesondere nicht zur verpfändung oder sicherungsübereignung. jede beeinträchtigung der rechte an den uns zur sicherung übereigneten gegenständen ist uns unverzüglich mitzuteilen.

§ 8 wir sind berechtigt, vom vertrag zurückzutreten, bei uns nach vertragsabschluss bekannt gewordenen schlechten auskünften über den käufer oder liquiditätsschwierigkeiten, die geeignet sind, unsere forderung zu gefährden.

§ 9 die von uns gelieferte ware ist unverzüglich, bei nicht-kaufleuten innerhalb von 7 tagen nach eintreffen bei dem käufer, sorgfältig zu untersuchen. sie gilt als genehmigt, wenn eine mängelrüge nicht binnen 10 werktagen bzw. wenn die mängel bei fristgerechter sorgfältiger untersuchung nicht erkennbar waren, binnen 3 monaten nach eintreffen der ware beim käufer bei uns eingegangen ist. ist der käufer nicht kaufmann, verlängert sich die 3-monatsfrist auf 6 monate. bei berechtigter, fristgerechter mängelrüge nehmen wir die mangelhafte ware zurück und liefern an ihrer stelle einwandfreie ware. statt dessen sind wir unter angemessener wahrung der interessen des käufers berechtigt, nachzubessern. bei fehlschlagen von ersatzlieferung oder nachbesserung kann der käufer rückgängigmachung des vertrages oder herabsetzung der vergütung verlangen. solange der käufer uns nicht gelegenheit gibt, uns von dem mangel zu überzeugen, er insbesondere auf verlangen die beanstandete ware oder proben davon nicht zur verfügung stellt, kann er sich auf mängel der ware nicht berufen. weitere ansprüche sind nach massgabe des § 10. ausgeschlossen. dies gilt insbesondere für ansprüche auf ersatz von schäden, die nicht an der ware selbst entstanden sind (mangelfolgeschäden). in fällen des fehlens zugesicherter eigenschaften haften wir nur insoweit, als die zusicherung den zweck verfolgte, den käufer gerade gegen die eingetretenen schäden abzusichern. unsere gewährleistung erlischt, wenn die gelieferte ware verändert, verarbeitet oder unsachgemäss behandelt wird.

§ 10 soweit in diesen bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir auf schadenersatz wegen verletzung vertraglicher oder ausser-vertraglicher pflichten nur bei vorsatz oder grober fahrlässigkeit. unsere haftung umfasst - ausser bei vorsatz - nicht solche schäden, die bei dem konkreten geschäft typischerweise nicht erwartet werden konnten und für die der käufer versichert ist oder üblicherweise versichert werden kann. soweit demnach eine haftung besteht, ist sie der höhe nach auf den verkaufspreis beschränkt. unberührt von dieser haftungsbeschränkung zum grunde und zur höhe bleibt eine im konkreten fall etwa weitergehende haftung gegenüber dem geschädigten aus dem produkthaftungsgesetz.

§ 11 der erfüllungsort ist alsfeld. alsfeld ist auch gerichtsstand für alle geschäfts- und sonstigen rechtsbeziehungen mit kaufleuten. wir können kaufleute auch an einem anderen für sie geltenden gerichtsstand verklagen.


damen

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